Professionelle
Schuldenberatung
Schuldenfreiheit durch das Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll dazu führen, überschuldete Personen innerhalb gesetzlicher Fristen schuldenfrei zu machen. Durch die Pfändungsfreigrenze ist dabei die wirtschaftliche Existenz gesichert. Eine verlässliche Planung in und für die Zukunft ist wieder möglich. Als Schuldenberater betreuen wir Sie nicht nur in Moers, sondern bundesweit in Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. Insolvenzverfahren zu Festpreisen.
Wer kann unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich jeder, der nicht selbstständig tätig ist, oder Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen kann im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch uns beraten werden. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so können wir Sie in ein Regelinsolvenz begleiten. Auch diese führt im Ergebnis dazu, dass Sie in drei Jahren schuldenfrei sein können.