Professionelle
Schuldenberatung

Schulden­freiheit durch das Ver­braucher­insolvenz­verfahren

Das Verbraucher­insolvenz­verfahren soll dazu führen, überschuldete Personen innerhalb gesetzlicher Fristen schuldenfrei zu machen. Durch die Pfändungsfreigrenze ist dabei die wirtschaftliche Existenz gesichert. Eine verlässliche Planung in und für die Zukunft ist wieder möglich. Als Schuldenberater betreuen wir Sie nicht nur in Moers, sondern bundesweit in Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. Insolvenzverfahren zu Festpreisen.

Wer kann unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich jeder, der nicht selbstständig tätig ist, oder Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen kann im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch uns beraten werden. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so können wir Sie in ein Regelinsolvenz begleiten. Auch diese führt im Ergebnis dazu, dass Sie in drei Jahren schuldenfrei sein können.

Ausweg aus den Schulden

Wie ist der Ablauf?

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Das Gesetz schreibt vor, dass zunächst ein ernsthafter Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu unternehmen ist. Sollte dies scheitern, folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzverfahren

Wenn auch nur ein Gläubiger dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht zustimmt, ist der Einigungsversuch gescheitert. In diesem Fall wird die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragt. Daraus folgt die Wohlverhaltensperiode

Wohlverhaltensperiode

Die mit dem Eröffnungsantrages beginnt. In dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abtreten. Das Verfahren endet mit der Restschuldbefreiung.

Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Zeitspanne von in der Regel drei Jahren wird Ihnen, wenn keine Versagensgründe entgegenstehen, die Restschuldbefreiung erteilt. Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass Sie von den im Insolvenzverfahren regulierten Forderungen befreit sind.

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Schuldenberater, der Sie auch gerichtlich vertreten kann? Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre Sachlage. Kostenfreie Erstberatung. Ohne Rechtsanwalt. Zu überschaubaren Festpreisen.